An der öffentlichen Hauptverhandlung vor Bezirksgericht Bülach am 25. August 2010 hat das Gericht Erwin Kessler nicht erlaubt, ein Video der Vereinigung Aerzte gegen Tierversuche zu zeigen - ohne sachlichen Grund, einfach so, weil das Gericht fand, es schaue sich das Video dann nach der Verhandlung an. Aber Erwin Kessler lässt sich vom Gericht nicht willkürlich vorschreiben, was er zu seiner Verteidigung vortragen darf und was nicht. Und weil das Gericht damit sowohl seine Verteidigungsrechte wie auch das Öffentlichkeitsgebot verletzte, verliess Erwin Kessler die Verhandlung, und mit ihm die zahlreichen Zuschauer, die lautstark gefordert hatten, den Videofilm sehen zu dürfen. Das noch ausstehende Urteil ist wegen diesem Verfahrensmangel im voraus nichtig.
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