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der beste tierschutz ist, tiere lebenswert am leben zu lassen

Donnerstag, 11. Mrz 2010

Die Anzeige im Tierschutz

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JustitiaDer vorliegende Artikel versucht möglichst präzise das Tierschutzverfahrensrecht zu erläutern.

Glücklicherweise nicht oft, aber leider oft genug kommen Menschen in die Situation, dass sie etwas erleben, dass nicht in Ordnung ist. Vielen stellt sich dann zu recht die Frage, was man dagegen tun kann. Noch mehr Menschen sehen allerdings lieber weg. Dies ist insbesondere auch bei Misshandlungen von Tieren der Fall. Dabei ist es nicht so schwer, das Richtige zu tun. Es kostet auch in der Regel nichts – außer etwas Zeit.

Aber was ist das Richtige?

Zum Einen kann ein Zeuge einer Tierquälerei unmittelbar einschreiten, den Quäler zu Rede stellen oder sogar verhaften, denn Tierquälerei ist eine Straftat nach § 17 TierSchG! daher hat jedermann das Recht, einen auf frischer Tat ertappten Täter zu verhaften. Oft ist es aber aus Selbstschutzgründen nicht ratsam, sich mit einem Tierquäler anzulegen. Hier hilft dann nur eins: eine Anzeige und eine detaillierte Zeugenaussage um den Täter so zu überführen.

Besteht hier ein Risiko für mich?

Theoretisch kann jemand, der eine Anzeige erstattet deren Inhalt unwahr ist, wegen Verleumdung, Vortäuschung einer Straftat oder falscher Verdächtigung selbst belangt werden. Dazu ist aber erforderlich, dass bei der Anzeige wider besseres Wissen unwahres zu Protokoll gegeben wird.

Häufiger und gefürchteter sind jedoch die nicht-juristischen Konsequenzen. Anfeindungen von Freunden und Angehörigen des Täters, gesellschaftliche ächtung als Nestbeschmutzer oder Verräter oder der Zwang, öffentlich auszusagen und dem Täter in die Augen zu schauen. Möglicherweise spielen auch eigene Nähebeziehungen zum Täter eine Rolle, denn wer sagt schon gerne gegen einen Freund aus?

Selbstverständlich kann eine Anzeige anonym, beispielsweise über einen Anwalt, der zum Stillschweigen verpflichtet ist, erfolgen. Allerdings kann es sein, dass einer solchen Anzeige weniger Glauben geschenkt wird, und die Ermittlungen nicht ernsthaft betrieben werden. Ein Anwalt ersetzt die glaubwürdige Zeugenaussage natürlich nicht. Er kann aber beraten, ob ein anzeigewürdiger Fall vorliegt und ggf. die Ermittlungen durch qualifizierte Stellungnahmen unterstützen. Den Mut zur eigenen Aussage kann er allerdings nicht ersetzen.

Zunächst ist jede Aussage nur vor den aufnehmenden Beamten der Tierschutzbehörde, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu machen. Die Identität des Aussagenden wird Dritten nicht bekannt gegeben. Erst wenn der Angezeigte (über seinen Anwalt) Akteneinsicht beantragt und erhält, erfährt er, wer ihn belastet. Bei einer Gerichtsverhandlung muss der Zeuge natürlich persönlich erscheinen und aussagen. Hier ist in aller Regel der Angeklagte zugegen. Meist werden Tierschutzfälle jedoch nicht von Gerichten, sondern von der Tierschutzbehörde, also einer Verwaltungsbehörde, entschieden. Diese veranstalten keinen großen Prozess, so dass ein Aufeinandertreffen von Zeuge und Täter unwahrscheinlicher wird. Erst wenn der Betroffene sich gegen den Verwaltungsentscheid wehrt kommt es zu einem Gerichtsverfahren in dem ein Aufeinandertreffen möglich ist, nun allerdings vor dem Verwaltungsgericht und nicht dem Strafgericht. Dieses entscheidet selbständig über die Notwendigkeit der Zeugenaussagen.

Was ist Tierquälerei?

Tierquälerei ist kein juristischer Begriff. Es ist daher zu unterscheiden zwischen strafbarem, ordnungswidrigem und legalem, aber vielleicht moralisch unschönem Verhalten. Strafbar ist es, vorsätzlich ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten oder ihm aus Roheit erhebliche, länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen (§ 17 TierSchG). Straftaten verfolgen Polizei und Staatsanwaltschaft.

Ordnungswidrig handelt, wer – neben Verstößen gegen diverse Verordnungen – fahrlässig ein Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund zu töten oder ihm aus Roheit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen (§ 18 TierSchG). Auch wer beispielsweise ein Tier kräftemäßig überfordert oder ein Tier aussetzt handelt ordnungswidrig. Der Katalog ist recht umgangreich und kann bei Interesse im Internet (http://www.gesetze-im-internet. de/tierschg/index.html) nachgelesen werden. Ordnungswidrigkeiten bekämpft die zuständige Verwaltungsbehörde. Die meisten dieser Behörden sind im Internet zu finden.

Selbstverständlich kann man sich auch an jeden Tierschutzverein, jede Polizeidienststelle oder die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft wenden, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten der zuständigen Behörden. Sofern diese nicht unmittelbar selbst tätig werden, werden sie die Anzeige zuverlässig weiterleiten.

Zeugenrechte – Zeugenpflichten im Strafprozess

Ein Zeuge hat einige zwingende Pflichten. So muss er auf eine Ladung hin bei Gericht erscheinen, sonst trägt er die Kosten, die durch sein Ausbleiben entstanden sind (§ 51 I 1 StPO). Dies können die Kosten eines neuen Termins sein und sich auf einige Tausend Euro belaufen. Weiter kann gegen den Zeugen ein Ordnungsgeld (§ 51 I 2 StPO), ersatzweise sogar Ordnungshaft verhängt werden. Auch kann er zwangsweise durch die Polizei vorgeführt werden (§ 51 I 3 StPO).

Eine Entschuldigung im Falle der Verhinderung ist selbstverständlich möglich, sollte aber schnellstmöglich und nicht zu oft geschehen. Auch kann das Gericht den Zeugen bei Vorliegen eines Zeugnisverweigerungsrechts von der Erscheinenspflicht entbinden. Wichtigste Pflicht des Zeugen ist aber die wahrheitsgemäße Aussage (es sei denn es besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht – doch auch in diesem Fall darf nicht gelogen werden!) Der Angeklagte kann für die Dauer der Vernehmung ausgeschlossen werden, um den Zeugen zu schützen (§ 247 StPO). Dies erfolgt aber nur in Ausnahmefällen.

Andererseits hat ein Zeuge aber auch Rechte. So kann er einen Rechtsbeistand mitbringen und bei bestehender Verwandtschaft zum Angeklagten oder bei Selbstbelastung braucht er nicht auszusagen. Die Vernehmung im Strafprozess beginnt mit der Belehrung mit Wahrheitsermahnung und dem Hinweis auf die Eidespflicht und die strafrechtlichen Folgen von falschen Aussagen. Danach folgt das Verlassen des Sitzungssaals, später wird der Zeuge durch Aufruf wieder hereingeholt. Allerdings sind Gegenüberstellungen von Zeugen zulässig, so dass auch einmal mehrere Zeugen gleichzeitig im Saal sein können. Anschließend erfolgt die Vernehmung zur Person (auch bei Vorliegen eines Zeugnisverweigerungsrechtes müssen diese Angaben gemacht werden) und darauf die Vernehmung zur Sache im Zusammenhang und auf Fragen aller Beteiligten.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass Zeugen, da sie vom Staat gezwungen werden zu erscheinen und ggf. auszusagen, hierfür eine Entschädigung nach dem ZSEG erhalten. Bei Gericht und Staatsanwaltschaft erhält man in der Regel für seinen Verdienstausfall pro Stunde eine Entschädigung. Im Verwaltungsgerichtsprozess gelten ähnliche Regeln auf anderer gesetzlicher Grundlage.

Fazit
Wenn Sie also einmal eine Tierquälerei beobachten, zögern Sie nicht, diese zu melden! Die leidenden Tiere werden es Ihnen danken. Und denken Sie daran: Wer Tiere quält, quält oft auch Menschen.

Author:

Rechtsanwalt Frank Richter

Kastanienweg 75a

D-69221 Dossenheim

Tel.: +49 - (0) 6221 - 727 4619

Fax: +49 - (0) 6221 - 727 6510

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Internet: www.richterrecht.com

- insb. Pferde- bzw. Tierrecht, Vereinsrecht, Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Internetrecht, gewerblicher Rechtsschutz -

 

Kommentare  

 
#1 Herbert Soballa 2010-02-18 19:03
Ich wohne mittlerweile hier in Ostdeutschland (ehem. DDR ) in einem kleinen Dorf. Aus gegebenem Anlass sind mir die hiesigen " Jäger ", insbesaondere jene, die schon zu DDR-Zeiten Jäger waren, ein Dorn im Auge.

Hierzu muss man wissen: Wer durfte zu DDR-Zeiten eine Waffe tragen, fliegen oder funken? - Richtig, nur die zehntausendproz entigen, also genau jene " Kaliber ", die ja auch keine Skrupel davor hatten, ihre Mitmenschen nach Bautzen zu schicken. Solche Ratten haben wir hier in näherer Umgebung gleich mehrere.

Nun haben wir hier im Moment einen sehr harten Winter wie schon Ewigkeiten nicht mehr - seit über zwei Monaten ist hier alles total schneebedeckt - und diese Kanaillen kamen nun auf die Idee sogar Winterfütterung en durchzuführen, was mir bei jenen Charakteren sofort suspekt vorkam.

Vor wenigen Minuten war die Dunkelheit hereinge-
brochen, und dann hörte ich auch schon aus dem Revier von unserem Ober-Stasi einen Schuss.
Tatsächlich hat er nahe der Futterkrippe ein Reh geschossen.

Ist das in Ordnung?

Vor ca. 3 Jahren hatte ich ihn schon einmal im Beisein meiner Familie dabei erwischt als er ein K i t z ge-
schossen hatte.
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Tier des Monats

Luchs

In vielen weidewirtschaftlich oder nomadisch geprägten Kulturen galt und gilt die Kuh als Statussymbol und Gradmesser des Vermögens; eine Schlachtung käme einer Vernichtung desselben gleich.

Schon seit alten Zeiten ist das Rind Lieferant von Nahrung, Kleidung, sogar Behausung, Zugtier und Energiespender. Die Welt der Tiere war mit dem menschlichen Leben aufs engste verknüpft.

Lebendige Spuren von Rinderkult finden sich auch im deutschsprachigen Raum sowohl in Süddeutschland als auch in Österreich wie etwa der Almabtrieb im Herbst und der besonders geschmückte Pfingstochse. In Bayern wurde eine 6000 Jahre alte Stierplastik gefunden, deren Rücken einen Kelch formt. Vermutlich seit der Hallstattzeit galt der Stier als heiliges Tier, wie unzählige Spuren belegen. Die Salzburger wurden im Mittelalter bis in die frühe Neuzeit 'Stierwascher' genannt, noch heute einfach: 'Salzburger Stiere'.

In den hinduistischen Religionen ist der Schutz der Kuh bis in die heutige Zeit ein wichtiges Element. Für die meisten Hindus ist die Kuh unantastbar. Selbst jenen, denen sie nicht ‚heilig‘, sondern lediglich ein wichtiges Symbol ist, hat sie doch einen besonderen Stellenwert und das Töten von Kühen ist für die meisten undenkbar. Für traditionelle Hindus wäre dies ein besonders verunreinigendes Vergehen; und sind auch nicht alle Vegetarier, so ist es für die meisten ausgeschlossen, Rindfleisch zu essen. In der Geschichte war der Kuhschutz so wichtig, dass islamische Eroberer ihren Heeren oft Kühe vorantrieben, wodurch Hindus sie nicht angreifen konnten.

Auch im frühen Alten Ägypten genoss die Kuh religiöse Hochschätzung. Der Himmel wurde als große nahrungsspendende Kuh angesehen, die mit vier Beinen auf der Erde stand. Video: Glückliche Kühe

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Schweizer STS

Oftmals beobachten wir mit grossem Erstaunen die Tätigkeiten des Schweizerischen Tierschutzes, kurz STS genannt. Die Aussagen, welche von diesem Verein kommen, sorgten in der Vergangenheit zum Teil für grosse Empörung unter den authentischen Tierschützern und Tierrechtlern. Kürzlich sagte der Mediensprecher vom STS Mark Rissi zum Beispiel: "dass man konsequent Fleisch kauft..." und "andere Ideen bringen den Tierschutz nicht voran und sind kontraproduktiv" gegenüber dem Bundeshausredakteur Simon Fischer, von der Zeitung die Südostschweiz. Und vor ein paar Tagen gegenüber dem Tagesanzeiger: "Wenn es tatsächlich Schächtfleisch wäre, das Coop da verkauft, wären wir schon lange Sturm gelaufen", erklärte STS-Geschäftsführer Hansueli Huber, und dies obwohl Coop den Tatbeweis bis heute nicht erbracht hat. Im Gegenteil, es gibt Indizien, dass es doch Halal-Schächtfleisch ist, welches Coop neu ins Sortiment, von der Firma Baktat aus Deutschland, aufgenommen hat. Herr Huber weiter: "Gegen den Verkauf der Halal-Würste haben wir überhaupt nichts einzuwenden. Schliesslich würde in der Schweiz schon heute in Schlachthöfen halal-konformes Fleisch produziert." Aktuell wird die Junkfoodkette Mc Donalds und die Schweizer Gastronomie vom STS "bearbeitet", weil die Fleischbeschaffung nach Ansicht des STS ungenügend ist. Der STS möchte, dass mehr Tiermorde in der Schweiz verübt werden, gekoppelt mit einer "tierfreundlicheren Beschaffungspolitik"!

 

Fleisch

Im Blick.ch vom 13.8.2009 behauptet Proviande-Chef Heinrich Bucher: "Fleisch sei ganz klar als Grundnahrungsmittel zu erkennen". Es ist aber wohl eher so: Fleisch ist heute ein Genussmittel und für den Großteil der aktuellen Zivilisationskrankheiten wie Krebs, Osteoporose, Fettleibigkeit, Schlaganfälle, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Demenz usw. mitverantwortlich! Es schädigt das Erbgut und die DNA. Heterozyklische aromatische Amine sind krebserregende und das Erbgut schädigende Verbindungen. Sie entstehen beim Erhitzen von Fleisch, Fleischextrakt und Fisch unter anderem aus Kreatin, einem natürlichen Muskelbestandteil. Die Leber im Organismus der Menschen ist z.B. nicht ausgerüstet, um die Harnsäure im Magen zu verarbeiten während der Verdauung von Fleisch, was zu Rheuma, Arthrose, Gicht, Leberkrebs, Bauchspeicheldrüsenkrebs, usw. führen kann. Ausführliche Studien gibt es hier. Alle Fleischfresser in der Natur haben einen sehr kurzen Darm, weil Fleisch sehr schnell verdirbt, toxisch wird. So können sie es schnell wieder ausscheiden.

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Die Nahrung für unsere Gartenvögel wird im Winter knapp. Deshalb möchte so mancher Tierfreund die Vögel gerne füttern. Das kann den Tieren tatsächlich helfen, aber nur wenn es richtig gemacht wird.

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Zwei Jäger gehen durch den Wald, als einer von ihnen plötzlich zusammenbricht. Er scheint nicht zu atmen, seine Augen sind glasig. Der andere Jäger greift zu seinem Mobiltelefon und betätigt den Notruf. "Ich glaube mein Freund ist tot. Was soll ich tun?", fragt er in Panik. "Ganz ruhig", bekommt er zur Antwort. "Überzeugen sie sich zunächst ob er wirklich tot ist." Stille, dann ist ein Schuss zu hören. Der Jäger fragt: "Gut, und was jetzt?"

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