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Die Welt ist beunruhigt und schockiert über das Vorgehen gegen Streunertiere in der Ukraine, wo vergiften und töten von unschuldigen Tieren an der Tagesordnung sind.  Mehr...

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Das Leiden der Legehennen in Käfigen geht weiter

Henne

Trotz des ab 1. Januar geltenden Verbots der herkömmlichen Legekäfige werden in Deutschland auch in Zukunft Legehennen in Drahtgitterkäfigen ihr Dasein fristen müssen. Der Tierschutzfachverband „Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung“ e.V. (AGfaN) weist darauf hin, dass das von der Geflügelwirtschaft als „Kleingruppenhaltung“ angepriesene System im Prinzip auch nur ein Drahtgitterkäfig ist.

Das Verbot jeglicher Käfighaltung von Legehennen wurde unter der rot-grünen Bundesregierung für den 1. Januar 2007 festgelegt. Nach dem Regierungswechsel ließ die schwarz-rote Bundesregierung den neuen Großgruppenkäfig für bis zu 60 Legehennen auf Druck der Hühnerbarone im Eilverfahren zu und verlängerte die Übergangsfrist bis 31.12.2008 und dann noch einmal bei vom Halter nicht zu verantwortenden Gründen bis zum 31.12.2009.

Der in verbrauchertäuschender Absicht als „Kleingruppenhaltung“ bezeichnete Großkäfig bietet den Hennen kaum mehr, als die in der EU ab 2012 zum Mindeststandard erhobenen „ausgestalteten Legekäfige“. Einziger nennenswerter Vorteil ist das abgedunkelte Legenest. Das von Ethologen als essentiell angesehene „Staubbad“ mutierte schon vor Jahren zum „Scharrbereich“, in den offiziell Legemehl in homöopathischen Mengen gegeben wird, möglicherweise aber auch nur dann, wenn einmal fachfremde Besucher einen Stall nach Anmeldung besichtigen dürfen. Bei einer maximalen Höhe von 60 cm und der Anbringung „erhöhter“ Sitzstangen auf halber Höhe, können die Hennen nur geduckt darauf sitzen und sich nach dem Aufwachen weder strecken noch ihr Gefieder pflegen, wie es ihrer Natur gemäß ist. „Das ganze Haltungssystem lässt sich nur bei mickerigstem Dämmerlicht betreiben, weil die Hennen sich sonst gegenseitig totpicken würden“, moniert Frank Bertram von der AGfaN und prangert an, dass es Geflügelwissenschaftler gibt, die derart miese Lebensbedingungen als tiergerecht bezeichnen.

Die AGfaN empfiehlt deshalb allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, die diese tierquälerische Haltungsform nicht unterstützen wollen, keine Eier mit dem Code „3“, auch keine mit „3-DE…“ zu kaufen. Die EU wusste genau, warum sie den Antrag der deutschen Betreiber von Legebatterien, die für Eier von Hennen aus den neuen Käfigen die Ziffer „4“ forderten, ablehnte.

Tier des Monats: Die Krähe

Die Raben und Krähen bilden zusammen die Gattung Corvus in der Familie der Rabenvögel (Corvidae).

Die Gattung umfasst 42 Arten. Die größeren Vertreter werden als „Raben“, die kleineren als „Krähen“ bezeichnet. Hierbei handelt es sich jedoch um keine biologische Unterscheidung (Taxon). In Europa kommen der Kolkrabe, die Aaskrähe, die Saatkrähe und die Dohle vor.

Als das Krähen bezeichnet man weiter auch den typischen Vogellaut, den neben Rabenvögeln auch andere Vögel von sich geben, etwa Haushähne und andere männliche Fasanenvögel.

Die Bezeichnung Krähe ist in fast allen indogermanischen Sprachen ein lautmalerischer Name, der ihre typischen Lautäußerungen nachahmt. Im Althochdeutschen nannte man diesen Vogel krâwa, im Mittelhochdeutsch wurde er zur krâ, kraeje, kreie oder krowe und das Altslawische kennt ihn als krâja. Mehr...